Oberzent – Mit Erstaunen musste die Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oberzent zur Kenntnis nehmen, so die Fraktionssprecherin Elisabeth Bühler-Kowarsch, dass die Mehrheit im Stadtparlament einen Teil-Flächennutzungsplan für die Stadt Oberzent verabschiedet hat, der so vom RP nicht genehmigungsfähig ist.
Seit Jahren und in den letzten Monaten noch intensiver wurde der Teil-Flächennutzungsplan der Stadt Oberzent in den städtischen Gremien durchaus kontrovers diskutiert. Der Zeitaufwand für die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen war beachtlich.
Weder das von der Stadt beauftragte Planungsbüro noch die Bauverwaltung der Stadt Oberzent wiesen die Stadtverordneten allerdings darauf hin, dass ein wichtiger Bestandteil im Teil-Flächennutzungsplan fehlt: Im Gebiet der Stadt Oberzent, Beerfelden, sind im TPEE 2019 die VRG Wind 2-23a, 2-23b, 2-31 und 2-811 ganz oder teilweise festgelegt. Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Dies wurde bei der Beschlussvorlage nicht berücksichtigt.
Das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.2- Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung, Bauwesen wies die Stadt Oberzent am Tag der Beschlussfassung explizit darauf hin, dass die Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 sowie dessen 1. Änderung nicht in dem Teil-Flächennutzungsplan (Teil-FNP) der Stadt Oberzent aufgenommen wurden. Der TPEE 2019 sowie seine 1. Änderung sind mit Veröffentlichung im Staatsanzeiger Nr. 14 vom 30. März 2020 beziehungsweise Nr. 9 am 28. Februar 2022 wirksam geworden.
Vom Planungsbüro und der Bauverwaltung muss erwartet werden können, die gültigen, übergeordneten Vorgaben in den Teil-Flächennutzungsplan einzuarbeiten, auch wenn das nicht den eigenen Vorstellungen entspricht. Statt sich darüber aufzuregen, dass das RP diese Einarbeitung fordert, hätte die Verwaltung ihre Hausaufgaben machen müssen, so die GRÜNEN Oberzent.








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