Bei der gestrigen Stadtverordnetenversammlung konnten wir als Fraktion einen großen Erfolg verbuchen:
DIe Stadt Oberzent zieht die Klage gegen den Windpark Etzean zurück und stimmt dem Vergleich des Gerichtes zu.
Abstimmungsverhalten:
Rücknahme der Klage: 20 Stimmen ( 3 Grüne, 7 SPD, 5 CDU und 5 ÜWO)
DIe Klage aufrecht erhalten: 11 Stimmen (5 FDP, 6 ÜWO)
Enthaltung: 1 CDU
Nachfolgend die Rede unserer Fraktionssprecherin:
Elisabeth Bühler-Kowarsch
Bündnis 90/Die Grünen Stadtverordnetenfraktion Oberzent
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum wiederholten Male beschäftigen wir uns hier im Stadtparlament mit dem Thema Windenergienutzung in Oberzent.
Und ich hoffe, dass wir heute über die Klage gegen den Windpark in Etzean zum letzten Mal debattieren müssen.
Beim vorherigen Punkt der Tagesordnung haben wir dem Vergleichsvorschlag des Gerichtes zugestimmt, um den Schaden für die Stadt Oberzent zu minimieren (Haus Cordula). Das war gut und richtig und folgte einer vernünftigen Abwägung der Argumente. Jetzt liegt ein anderer Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtshofs Kassel im Klageverfahren gegen die Windenergieanlagen Etzean vor.
Diesem Vergleichsvorschlag sollten ebenfalls zustimmen, da wir auch dadurch die Kosten für die Stadt Oberzent minimieren können. Bisher wurden über 50.000 Euro für das Klageverfahren ausgegeben und die Summe wird weiter steigen, wenn wir heute dem Vergleich nicht zustimmen.
Von Beginn an haben wir als grüne Fraktion diese Klage abgelehnt, weil uns immer klar war, dass wir damit keinen Erfolg haben können.
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, möchte ich heute noch einmal an Sie appellieren, die veränderte Rechtslage zur Kenntnis zu nehmen, denn in den letzten Monaten haben die EU-Kommission, das Europaparlament, der Bundes- und der Hessische Landtag die Rechtslage zum Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter gestärkt. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem bahnbrechenden Urteil den Klimaschutz als vorrangiges Staatsziel definiert.
Selbst der Hessische Landesrechnungshof empfiehlt, Potenziale für die Windkraft auf den Höhen von Oberzent zu nutzen und dadurch dem städtischen Haushalt neue Einnahmen zu erschließen.
Wer das Protokoll des Gerichts liest, kommt zu dem Schluss, dass die Themen Denkmal-, Arten- und Naturschutz kompetent und ausführlich abgearbeitet und abgewogen wurden.
Der vorliegende Vergleichsvorschlag des Gerichts bedeutet vor diesem Hintergrund nicht mehr und nicht weniger, als dass wir mit einer Zurückweisung unserer Klage rechnen müssen. Damit kommen weitere Kosten auf uns zu und wie es um unsere Haushaltssituation bestellt ist, haben wir in zahlreichen Sitzungen immer wieder vor Augen geführt bekommen.
Deutlicher als in dem Vergleichsvorschlag kann das Gericht nicht formulieren, in welche Richtung das Urteil gehen wird.
Wir bitten Sie, im Interesse der städtischen Finanzen und der Förderung der Erneuerbaren Energien dem Vergleichsvorschlag zuzustimmen.
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