Klimaneutralität bis 2035 – Stadt Oberzent

Klimaneutralität bis 2035 – Stadt Oberzent

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oberzent legt den folgenden Antrag für die Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 13. September 2022 vor.

Klimaneutralität bis 2035  – Stadt Oberzent

Vorbemerkung

Die Stadt Oberzent  teilt ausdrücklich die folgende gesetzliche Verankerung: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“

Die damit verbundene Absicht der Bundesrepublik Deutschland unterstützt die Stadt Oberzent  innerhalb ihres Einflussbereiches vollumfänglich.

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen:

  1. Die Stadt Oberzent stellt einen Klima-Aktionsplan mit dem Ziel auf, bis 2035 klimaneutral zu sein. Dazu wird unsere Mitgliedschaft als hessische  Klima-Kommune genutzt.
  2. Die Stadt Oberzent tritt, wo es machbar ist, dafür ein, bei den erneuerbaren Energien eine finanzielle Bürger*innenbeteiligung zu ermöglichen.
  3. Die Stadt Oberzent legt mit Hilfe des Baurechts fest, dass bei Bauvorhaben, bei denen die vorgesehene Bebauung einen Energiebedarf erfordert, die Installation von Photovoltaik-, Solarthermie- oder Hybridanlagen zu vereinbaren ist.

Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Bühler-Kowarsch,  Fraktionssprecherin

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