Versäumnisse aller Kommunalverwaltungen beim Umwelt- und Naturschutz

Pressemitteilung BUND Odenwaldkreis – Harald Hoppe – 4. Februar 2022


Die Fraktion von BÜNDNIS90-Die Grünen im Oberzenter Stadtparlament hat als einzige politische
Struktur im Odenwaldkreis mit einer Anfrage an den Magistrat auf die Veröffentlichung der
BUND-Recherche vom 5. März 2021 reagiert. Das Resultat ist für die Verwaltung vernichtend.
Bürgermeister Christian Kehrer führt Scheinargumente für die Untätigkeit der Verwaltung an, wie
sie in Odenwälder Rathäusern gang und gäbe sind. Es sei ja noch nicht alles gebaut worden oder
man habe nicht genug Personal und man sei nicht zuständig lauten diese stets wiederholten

Verwaltungspflichten
Die kommunalen Verwaltungen sind verpflichtet, die Beschlüsse der Parlamente umzusetzen und
stehen deswegen unter der politisch mandatierten Leitung einer Bürgermeisterin oder eines
Bürgermeisters. Beim vorliegenden Thema ‚Umweltmaßnahmen‘ sind die Bebauungspläne die
Rechtsgrundlage und müssen als kommunales Gesetz umgesetzt werden. In keinem Odenwälder
Bebauungsplan steht eine Formulierung wie ‚die Umweltmaßnahmen müssen erst realisiert
werden, wenn alle Gebäude errichtet sind‘. Stets stehen die geplanten Maßnahmen gleichwertig
und ohne zeitliche Terminierung in den Plänen. Seit 2018 werden solche Fertigstellungstermine
in der Hessischen Kompensationsverordnung ausdrücklich gefordert. Eine nachträgliche
Argumentation, wie sie Herr Kehrer vorträgt, ist eine juristisch nicht haltbare Interpretation einer
planungsrechtlichen Festsetzung. Die Verpflichtung der Verwaltung, eine Umweltmaßnahme zu
realisieren, besteht mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Planes. Über technisch sinnvolle
Reihenfolgen kann immer geredet werden.


Vollzugsdefizit bei Umweltmaßnahmen im Odenwaldkreis
Die Recherche des BUND vor einem Jahr hatte ergeben, dass im Kreisgebiet 2.344 Maßnahmen
für den Umweltschutz ausgewiesen sind. Nur bei einem Drittel konnte durch den Umweltverband
festgestellt werden, dass tatsächlich etwas passiert ist. Bei zwei Drittel aller Flächen war
entweder nichts passiert oder eine Beurteilung war anhand der Luftbildauswertung nicht
möglich. Die untere Naturschutzbehörde, die für die Überwachung von 90% der Flächen
zuständig ist, erhielt die Dokumentation des BUND – eine Reaktion erfolgte bislang nicht. Bei den
208 Flächen unter kommunaler Verantwortung konstatierte der BUND Realisierungsquoten
zwischen 23 und 39% – auch hier wurde der Überwachungsbedarf und eine Notwendigkeit zum
Handeln deutlich. Eine Reaktion durch die Bürgermeister an den BUND ist ebenfalls nie erfolgt.
Die Verwaltungschefs spielen offenbar auf Zeit und versuchen, sich vor ihrer Verantwortung für
eine konsequente Umsetzung von Parlamentsbeschlüssen wegzuducken.


Was ist nötig
Der BUND-Odenwald hält eine Besinnung aller Kommunalparlamente auf ihr Kontrollrecht für
dringend nötig. Sprecher Harald Hoppe: „In jedem Parlament sollte alljährlich Bericht über die
Realisierung von Umweltmaßnahmen erstattet werden. Eine Verzögerung oder Ignorierung von x
Prozent der Maßnahmen sollte mit einer Minderung der Vergütung der Verwaltungsspitze um
dieselben x Prozent gekoppelt werden.“ Eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende
Behandlung von Umweltmaßnahmen darf nicht länger dem Belieben oder Nichtbelieben der
Rathauschefs überlassen werden. Zusätzlich ist eine Belehrung der Verwaltungen über juristisch
und formal korrekte Verfahrensabläufe im Planungsrecht offensichtlich dringend nötig.

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