Ausgleichsverpflichtungen in Oberzent- Antwort liegt vor

 

Oberzent – In einer Anfrage an den Magistrat der Stadt Oberzent, so die Fraktionssprecherin der Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Elisabeth Bühler-Kowarsch,  wollten die GRÜNEN genaue Informationen zum Stand der Ausgleichsverpflichtungen bei Bauleitplänen der Stadt Oberzent bekommen.

Solche Verpflichtungen entstehen zum Ausgleich für Eingriffe in die Natur. Sie werden alle im hessischen Naturschutzinformationssystem NATUREG erfasst und sind dort öffentlich einsehbar.

Die GRÜNEN fragten konkret bei 10 dieser Bauleitpläne nach, deren Status auch nach bis zu 20 Jahren mit „in Planung“ oder „in Durchführung“ gekennzeichnet ist.
Nunmehr liegt die Antwort vor.

In 70% der Fälle sind die umweltschützenden Festsetzungen aus den Bauleitplänen nicht  realisiert.

Die Verwaltung hat es bisher versäumt, dieses Defizit wirksam abzubauen. Damit ist der Stadt Oberzent ein Umweltschaden entstanden, so Bühler-Kowarsch.

Beispiele für fehlende Ausgleichsmaßnahmen stellen die Bebauungspläne „Landrat-Ackermann-Str.“ (1994), „An der katholischen Kirche“ (2001), „Sensbacher Str.“ (2001), „Alt Schulzenfeld“ (2015) und „Hirschhorner Str.“ (2018) dar.

Nach Ansicht der GRÜNEN ist es nicht länger  hinnehmbar, dass die Umsetzung der  Ausgleichsmaßnahmen verschleppt oder erst nach Jahren  angegangen wird. Dies hat mit aktivem Naturschutz nichts zu tun. Hier haben gerade Städte und Gemeinden auch eine Vorbildfunktion für die Bürgerinnen und Bürger.

 

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