Lärmaktionsplan Hessen – Hetzbach – Erbacher Straße

Hetzbach/Oberzent – Auf der jüngsten Fraktionssitzung der Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oberzent beschäftigte sich die Fraktion ausführlich mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen – Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise.

Im Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen wird explizit der Stadtteil Hetzbach behandelt, so die Fraktionssprecherin der Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oberzent, Elisabeth Bühler-Kowarsch.

Die Höchstgeschwindigkeit auf der B 45 beträgt in Hetzbach ganztags 50 km/h. Laut Straßenverkehrszählung 2015 fahren am nördlichen Ortseingang ca. 7.200 Kfz/Tag und der Schwerverkehrsanteil liegt etwa bei 350 Fahrzeugen /Tag. „In Oberzent sind keine belasteten Personen auf Straßenabschnitten, für die die EU-Umgebungslärmrichtlinie eine verpflichtende Lärmminderungsplanung vorschreibt (ab ca. 8.200 Kfz/24h)“.

Aber,so die GRÜNEN, ergab die Berechnung der Lärmaktionsplanung eine Überschreitung der Richtwerte, die eine Prüfung der Anordnung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen rechtfertigen. Somit wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h auf der Erbacher Straße von Hausnummer 22 bis einschließlich 80 (Ortschild) in Hetzbach vorgeschlagen.

Die Straßenverkehrsbehörde des Odenwaldkreises lehnt den Tempo 30 Vorschlag ab. „Im Hinblick auf die besondere Verkehrsbedeutung der B 45 und die relativ geringe Zahl der Betroffenen soll von einer Geschwindigkeitsbeschränkung abgesehen werden“, obwohl sich bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h die Fahrtzeit sich nicht wesentlich verlängert. „Zu erwarten ist allerdings, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung subjektiv von Verkehrsteilnehmer*innen als ein nicht unerheblicher Zeitverlust empfunden würde“.

Die grüne Fraktion teilt die Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde nicht. Auch wenn die Zahl der Betroffenen relativ gering ist, wird über deren berechtigtes Interesse an nächtlicher Ruhe einfach hinweg gegangen, während der subjektive unerhebliche Zeitverlust bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde ein wichtiges Argument ist. Diese Begründung zeigt einmal mehr, dass die Interessen der Autofahrer stärker berücksichtigt werden als die Bedürfnisse der Anwohner.

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