Odenwaldkreis – Ab zehn Minuten Verspätung erhalten die Bus- und Bahnkunden einen Teil des Fahrtgeldes erstattet, so der lokale Fahrgastbeiratsvorsitzende, Horst Kowarsch (Beerfelden). Für Einzelkarten gibt es den vollen Preis bis maximal 6 Euro zurück, für Zeitkarten mindestens 50 Cent, nach 21 Uhr alternativ Taxikosten bis maximal 25 Euro.
Diese Regelung führte der RMV in diesem Jahr ein. Wie bekannt, stellte der Fahrgastbeiratsvorsitzende konkrete Fragen an den Kreisausschuss des Odenwaldkreises. Der Leiter des Geschäftsbereichs Nahverkehr, Peter Krämer, beantwortete nunmehr die Fragen schnell und präzise.
Im Rahmen dieser neuen Regelung des RMV wurden von April bis Juli 2017 25 Erstattungsanträge wegen Verspätungen in der Mobilitätszentrale in Michelstadt gestellt und insgesamt 80,70 Euro zurück erstattet. „Bis auf einem Fall betrafen die Verspätungen alle die Odenwaldbahn und nicht den lokalen Busverkehr. “Es wäre falsch, daraus zu schließen, dass es im Busverkehr zu keinen Verspätungen käme. Wir haben im Zusammenhang mit der Einführung der Pünktlichkeitsgarantie mehrfach darauf hingewiesen, dass durch zahllose Baustellen und Ersatzfahrpläne in vielen Fällen Verspätungen entstehen“.
Beim kommenden Fahrplanwechsel werden die ÖPNV-Benutzer über ihre Rechte auch an den Aushängeplänen an den Haltestellen informiert. Auf der Homepage der von www.odenwaldmobil.de können bereits jetzt die Kriterien der Pünktlichkeitsgarantie nachgelesen werden.
Sehr erfreulich ist die Information, so Horst Kowarsch, dass die Odenwaldbahn im Netz des RMV zu den pünktlichsten Verkehrsmitteln gehört und die Verspätungen der VIAS oftmals fremdverschuldet sind.
Wie die OREG weiter mitteilt, „ist der Zeitraum noch zu kurz, um eine abschließende Bewertung vornehmen zu können“.
Die Fahrgastverbände und der lokale Fahrgastbeirat im Odenwald, so Horst Kowarsch, begrüßen die Einführung der Pünktlichkeitsgarantie, da diese die Fahrgastrechte stärkt. Dem RMV gebührt Dank, dass er diese langjährige Forderung der ÖPNV-Nutzer/innen umgesetzt hat.
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