Beerfelden/ Odenwaldkreis – Wie die Fraktionssprecherin der Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beerfelden, Elisabeth Bühler-Kowarsch, mitteilt, könnte durch eine aktuelle Fragestunde vor Beginn jeder Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in Beerfelden das Interesse für die Kommunalpolitik geweckt und erhöht werden. Immer wieder äußern sich Bürgerinnen und Bürger dahingehend, dass sie gerne konkrete Fragen stellen möchten, aber dies nicht dürfen. Einige Kommunen, wie z. B. die Stadt Dietzenbach, haben diese Möglichkeit der Bürgerbeteiligung in ihrer Hauptsatzung geregelt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung sollte diese Fragestunde stattfinden, so Frau Bühler-Kowarsch, in der die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Beerfelden allgemein interessierende Fragen an die Fraktionen und den Magistrat stellen können. Die Fragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten.
Der Stadtverordnetenvorsteher/die Stadtverordnetenvorsteherin kann im Ausnahmefall von der Einladung zur Bürgerfragestunde absehen, wenn der Umfang der Tagesordnung dies geboten erscheinen lässt. In der Einladung zur Sitzung derStadtverordnetenversammlung und in einer Presseveröffentlichung ist hieraufgesondert hinzuweisen.
Über die Zulässigkeit der Fragen entscheidet der Stadtverordnetenvorsteher/dieStadtverordnetenvorsteherin. Die Fragen sollen so knapp gestellt werden, dass knapp und sachliche Antworten möglich sind. Von jeder Fraktion und dem Magistrat sind nur jeweils eine Antwort möglich.
Eine Fragestunde könnte, so Frau Bühler-Kowarsch, das Intresse an der Kommunalpolitik steigern und somit der Politikverdrossenheit entgegenwirkten.
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Elisabeth Bühler-Kowarsch
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