Oberzent – Nachdem die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung am 21.9.2021 beschlossen hat, dass der Grünen Antrag zu Ausgleichsverpflichtungen durch Verwaltungshandeln als erledigt betrachtet werden kann, hat die Grüne Fraktion nun eine Anfrage an den Magistrat gerichtet und darin Auskunft über eine Reihe von Maßnahmen erbeten, die seit Jahren einer Umsetzung harren.
Wie die Fraktionssprecherin der Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oberzent, Elisabet Bühler-Kowarsch, mitteilt, sind inzwischen Maßnahmen im Naturschutzinformationssystem „NATUREG“ eingetragen und dort einsehbar, aber viele sind auch noch nach Jahren mit dem Vermerk „in Planung“ oder „in Durchführung“ gekennzeichnet.
Zum Beispiel bei den Bebauungsplänen „Landrat-Ackermann-Str.“ (1994), Hirschhorner Straße“ (2018), „An der katholischen Kirche“ (2001), „Wiesenweg Hetzbach“ (1995) und „Golfanlage Hetzbach“ (2015), möchten die Grünen wissen, wann die Durchführung der Maßnahmen auf den entsprechenden Ausgleichsflächen erfolgt bzw. wann die Planung abgeschlossen ist und mit der Durchführung zu rechnen ist. Außerdem ist auch zu klären, ob abgeschlossene Maßnahmen überhaupt noch existent sind.
Die Stadt Oberzent weist ein seit vielen Jahren bestehendes und bekanntes Defizit bei der Realisierung umweltschützender Festsetzungen in ihren Bauleitplänen auf. Die Verwaltung hat es bisher versäumt, dieses Defizit wirksam abzubauen. Damit ist der Stadt Oberzent ein Umweltschaden entstanden, so Bühler-Kowarsch.
Entsprechend hessenweiter Stichproben des Umweltministeriums werden im Landkreis Odenwald lediglich 20% der entsprechend verpflichtenden Auflagen erfüllt.
Nach Ansicht der GRÜNEN ist es nicht länger hinnehmbar, dass die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen verschleppt oder erst gar nicht angegangen wird. Dies hat mit aktivem Naturschutz nichts zu tun. Hier haben gerade Städte und Gemeinden auch eine Vorbildfunktion für die Bürgerinnen und Bürger.
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