Beerfelden –Schon lange treten Tierschutzinitiativen im Odenwaldkreis für eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen ein. Durch den Erlass einer Katzenschutzverordnung kann das Leid freilebender Katzen in den Kommunen verringert und langfristig die Katzenbestände gesenkt werden, so die Fraktionssprecherin, Elisabeth Bühler-Kowarsch, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oberzent.

Foto: congerdesign auf Pixabay
In der Oberzent setzt sich die Anne-Röth-Stiftung (Gammelsbach) seit vielen Jahren für das Wohl von Katzen ein und organisiert auf eigene Kosten Katzenkastrationen, um das Katzenelend zu verringern.
Die Odenwälder Tierheime klagen verstärkt darüber, dass die Anzahl der aufzunehmenden Katzen ständig zunimmt und sie den Ansturm nicht mehr bewältigen können. Mittel- und langfristig kann mit einer Katzschutzverordnung der Verelendung der frei lebenden Katzen Einhalt geboten werden und somit die 2-3-mal jährliche Geburtenrate, dieser verwilderten Tiere verhindert werden. Dies wäre ein wichtiger Beitrag, damit die Tierheime entlastet werden und der Bevölkerung in der Oberzent das Bewusstsein um den Schutz der verwilderten Katzen und ihrer Eigenen geschärft wird.
Nachdem die Stadt Michelstadt vor einiger Zeit eine Katzenschutzverordnung erlassen hat, tritt nun auch ab 1. Oktober 2019 in der Kreisstadt Erbach eine Katzenschutzverordnung in Kraft. Dies wurde im Stadtparlament beschlossen.
„Danach dürfen Katzenhalter nur kastrierten, gekennzeichneten und registrierten Tieren unkontrollierten freien Auslauf gewähren“.
Diese Kennzeichnungspflicht soll dafür sorgen, dass Fundtiere unmittelbar an den Halter zurückgeführt werden können, um zu verhindern, dass die Pflegeplätze in den Tierheimen belegt sind und dadurch hohe Unterhaltungskosten entstehen.
Den Tierschützer*innen, die für die herrenlosen verwilderten Katzen Futterplätze eingerichten und hin und wieder die Möglichkeit haben, die neugeborenen Kätzchen zu finden, wird mit der Einführung der Katzenschutzverordnung auch eine Rechtssicherheit gegeben, sich um diese Tiere zwecks Kastration und Weitervermittlung kümmern zu können.
Ausdrücklich begrüßen die GRÜNEN, dass zur Begründung der Erbacher Katzenschutzverordnung folgendes ausgeführt wird:
„Die Katzenschutzverordnung soll einen starken Appellcharakter haben. Bei Katzenhaltern, die entgegen der Verordnung fortpflanzungsfähigen Tieren unkontrollierten Auslauf ermöglichen, soll zunächst Überzeugungsarbeit geleistet werden. Erst in nächster Instanz soll die Einhaltung der Verordnung unter Androhung eines Zwangsgeldes angeordnet werden“.
Dies wäre auch für die Stadt Oberzent ein gangbarer Weg, so die GRÜNEN, die Katzenhalter*innen für die Problematik zu sensibilisieren und ohne gleich ein Zwangsgeld anzuordnen.
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